ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
- ALLGEMEINES/GELTUNGSBEREICH
Die nachfolgenden Bedingungen gelten, auch wenn im Einzelfall nicht gesondert vereinbart, für unseren gesamten Geschäftsverkehr in laufender und -künftiger Geschäftsbeziehung. Abweichende oder ergänzende Individualabreden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. - PREISE
Unsere Angebote und Preislisten sind freibleibend und unverbindlich unter dem Vorbehalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Unsere Preise verstehen sich netto ohne Abzug zuzüglich der zum Lieferzeitpunkt gültigen Mehrwertsteuer. - LIEFERFRISTEN
Werden von uns angegebene Lieferzeiten nicht eingehalten, geraten wir erst in Lieferverzug, wenn eine vom Kunden schriftlich gesetzte, angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen verstrichen ist und wir die Verzögerung zu vertreten haben. Weitergehende Ansprüche des Kunden – insbesondere Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung – sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Lieferverzug auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unsererseits zurückzuführen ist. Die Lieferfrist gilt vorbehaltlich der bei uns oder unseren Unterlieferanten auftretenden unvorhersehbaren Zwischenfälle, wie unverschuldeter Verzögerungen in der Fertigstellung wesentlicher Lieferteile, verspäteter Anlieferung wichtiger Rohstoffe etc. soweit diese Zwischenfälle die Fertigstellung oder Auslieferung beeinflussen. - LIEFERUNG/GEFAHRENÜBERGANG/ABNAHME
Der Versand erfolgt ausschließlich auf Rechnung und Gefahr des Kunden, auch dann, wenn die Kosten für die Lieferung von uns übernommen wurden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, bei Versendungskauf mit der Aushändigung der Ware an den Spediteur, auf den Kunden über. Wurde eine Anlieferung durch uns vereinbart, erfolgt diese zu ebener Erde, soweit eine einwandfreie Zufahrt ermöglicht ist. - ZAHLUNG
Die Rechnungsbeträge sind sofort und ohne jeden Abzug zahlbar, wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen worden sind. Bei Zahlungsverzug kann von uns die Lieferung bis zur Zahlung ausgesetzt werden. - GEWÄHRLEISTUNGEN/MÄNGELRÜGEN/NACHLIEFERUNGEN
Dem Kunden – auch nur teilweise – übergebene bzw. gelieferte Ware ist von diesem unverzüglich bei Lieferung bzw. Übergabe sorgfältig auf Abweichungen und Mängel zu untersuchen und in jedem Fall nach Entgegennahme ordnungsgemäß zu lagern. Die Untersuchung von Stichproben genügt insoweit auch bei größeren Lieferungen nicht. Bei offensichtlichen Mängeln sind diese durch die übergebende Person schriftlich bestätigen zu lassen. Die Ware gilt als abgenommen und als vertragsgemäß genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht innerhalb einer Woche nach Übergabe bzw. Lieferung bei uns in schriftlicher Form eingegangen ist. Für Ware, die der Kunde trotz offensichtlicher Mängel verändert, verarbeitet oder mit anderen Gegenständen verbindet oder verändern, verarbeiten oder verbinden lässt, übernehmen wir keine Haftung und/oder Gewährleistung. Bei Mängeln der gelieferten Ware sind wir nach unserer Wahl zur Ersatzlieferung, Nachbesserung, Minderung oder Wandlung verpflichtet. Bei – auf der Grundlage von Materialproben bestellten – Waren sowie bei der Bestellung von Ergänzungstücken wird keine Gewähr für gleiche Tönung und/oder Materialstruktur übernommen, soweit sich die Abweichung im Rahmen produktionsbedingter Schwankung hält. Bei schriftlich bestätigten sichtbaren Mängeln durch die übergebende Person erfolgt durch uns eine unverzügliche und kostenfreie Nachlieferung. Bei versteckten Mängeln hat uns der Kunde die betroffenen Waren auf seine Kosten zuzusenden. Nach Prüfung und Anerkennung durch uns erfolgt eine unverzügliche kostenfreie Nachlieferung. Der Kunde kann Wandlung und Minderung verlangen, wenn wir die Nachbesserung bzw. die Ersatzlieferung unbegründet verweigern oder mindestens drei Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen nicht erfolgreich ausführen. Auf Mängel an den gelieferten Waren, die nachweislich auf Fabrikationsfehler zurückzuführen sind, übernehmen wir eine Garantiefrist von 20 Jahren ab Lieferdatum. Nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist ist diese von uns übernommene zusätzliche Garantie auf die kostenlose Nachlieferung beschränkt. Der Anspruch auf kostenlose Nachlieferung entfällt, wenn der Kunde die vereinbarte Zahlungsfrist und -art nicht einhält oder wenn er die Ware unsachgemäß gelagert oder weiterbehandelt hat. - AUFRECHNUNG/ZURÜCKBEHALTUNG
Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur zulässig, wenn die zur Aufrechnung gestellte Forderung entweder von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Zurückbehaltungsrechte können nur bis zur vom Kunden nachzuweisenden Höhe eventueller Mangelbeseitigungskosten geltend gemacht werden. - EIGENTUMSVORBEHALT
Die übergebene bzw. gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller aus dem jeweiligen Auftrag bestehenden Forderungen unser Eigentum. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls. Der Kunde trägt die Gefahr für Verschlechterung und Untergang der Vorbehaltsware und hat diese gegen Schäden – insbesondere gegen Feuer, Wasser, Diebstahl etc. – ausreichend zu versichern. - SCHADENSERSATZ
Unsere Haftung für Schäden ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Soweit uns durch Verzug des Kunden oder durch völlige oder teilweise Nichterfüllung des Vertrages ein Schadensersatzanspruch gegen den Kunden entsteht, sind wir berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 25% des auf die nicht gelieferte Ware entfallenen Kaufpreises zuzüglich der Kosten der Rechtsverfolgung geltend zu machen, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren oder wir einen höheren Schaden nach. - ERFÜLLUNGSORT/RECHT/GERICHTSSTAND
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlung ist der Sitz unserer Betriebsstätte. Es gilt das deutsche Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, unabhängig vom Gegenstandswert das Amtsgericht in 64625 Bensheim.